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Was kostet Sie Heizenim Jahr?

Geben Sie Wohnfläche, Effizienzklasse und Energieträger ein und sehen Sie sofort, was die Energie Ihrer Immobilie im Jahr kostet. Die Zahl brauchen Sie beim Verkauf, denn Käufer fragen als Erstes nach den Nebenkosten.

Geprüft am 05.07.2026Richtwerte nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)von Christoph Kaesler

Kurz und direkt

Energiekosten sind für Käufer heute ein Hauptargument. Wer die Zahl kennt und offen nennt, wirkt seriös und beschleunigt den Verkauf. Diese Schätzung liefert Ihnen einen belastbaren Richtwert in Sekunden.

Hinweis: Diese Seite liefert eine unverbindliche Orientierung und keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.

Energieeffizienz-Rechner

Fläche, Klasse und Energieträger wählen. Ergebnis sofort.

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Energieeffizienzklasse
Energieträger

So wird gerechnet: Wohnfläche mal Richtwert der Effizienzklasse ergibt den Energiebedarf pro Jahr. Multipliziert mit dem Preis des Energieträgers ergeben sich die geschätzten Energiekosten. Die Richtwerte folgen den Klassenspannen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Energiekosten pro Jahr

1.518 €

rund 127 € pro Monat

13.800 kWh Bedarf pro Jahr · Klasse D

Richtwert, keine Abrechnung. Der tatsächliche Verbrauch hängt von Heizverhalten, Witterung und Anlagentechnik ab. Verbindliche Angaben liefert der Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Verbindliche Werte liefert der Energieausweis

Als Eigentümer stellen Sie ihn bereit · Pflicht bei Verkauf · § 80 GEG

Was die Kosten bestimmt

Drei Größen entscheiden über Ihre Energiekosten

Effizienzklasse

Der Endenergiebedarf pro Quadratmeter unterscheidet sich zwischen Klasse A+ und H um fast das Zehnfache. Sie ist der stärkste Hebel für Ihre laufenden Energiekosten und steht farbig im Energieausweis.

Energieträger

Womit Sie heizen, entscheidet über den Preis pro Kilowattstunde. Pellets und Gas liegen günstig, Strom für die Wärmepumpe kostet pro Kilowattstunde mehr, wird aber deutlich effizienter in Wärme umgesetzt.

Wohnfläche

Je größer die beheizte Fläche, desto höher der absolute Bedarf. Deshalb rechnet die Schätzung immer mit Ihrer konkreten Quadratmeterzahl statt mit Pauschalen.

Rechtsgrundlage: Der Energieausweis und die darin ausgewiesenen Kennwerte richten sich nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Nach § 80 GEG ist der Energieausweis bei Verkauf und Vermietung vorzulegen, nach § 87 GEG sind Pflichtangaben in Immobilienanzeigen zu machen. Die Richtwerte dieses Rechners bilden die Klassenspannen des GEG ab, ersetzen aber keinen Energieausweis und keine Verbrauchsabrechnung.

Diese Angaben gehören in jede Anzeige

Sobald ein gültiger Energieausweis vorliegt, verlangt § 87 GEG in jeder Immobilienanzeige diese Pflichtangaben. Fehlen sie, drohen Bußgelder. Wir übernehmen das für Sie im Exposé-Paket.

  • Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch)
  • Energiekennwert in kWh/m²·a
  • Wesentlicher Energieträger der Heizung
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse (bei ab Mai 2014 ausgestellten Ausweisen)

Häufige Fragen

Was Verkäufer fragen,
bevor sie starten.

Wir antworten ehrlich, auch wenn die Antwort lautet: „Das machen wir nicht."

Wie werden die Energiekosten berechnet?

Die Wohnfläche wird mit dem Richtwert für den Endenergiebedarf Ihrer Effizienzklasse in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr multipliziert. Das ergibt den Energiebedarf pro Jahr. Multipliziert mit dem Preis pro Kilowattstunde Ihres Energieträgers ergeben sich die geschätzten Energiekosten. Die Richtwerte folgen den Klassenspannen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Woher weiß ich, welche Energieeffizienzklasse meine Immobilie hat?

Die Klasse steht farbig im Energieausweis, von A+ für sehr effizient bis H für hohen Verbrauch. Haben Sie keinen Energieausweis zur Hand, können Sie grob schätzen: ein unsanierter Altbau liegt meist zwischen F und H, ein teilsaniertes Objekt zwischen C und E, ein Neubau zwischen A und B.

Wie genau ist die Schätzung?

Es handelt sich um einen Richtwert, keine Abrechnung. Der tatsächliche Verbrauch hängt von Heizverhalten, Witterung, Anlagentechnik und Ihrem persönlichen Tarif ab. Für verbindliche Angaben ist der Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) maßgeblich.

Muss ich beim Verkauf Angaben zur Energieeffizienz machen?

Ja. Nach § 87 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen in einer Immobilienanzeige unter anderem die Art des Energieausweises, der Energiebedarfs- oder Energieverbrauchskennwert, der wesentliche Energieträger und das Baujahr angegeben werden. Diese Pflicht gilt, sobald ein gültiger Energieausweis vorliegt.

Beeinflusst die Energieeffizienz den Verkaufspreis?

Marktbeobachtungen zeigen, dass Käufer zunehmend auf niedrige Energiekosten achten und gut eingestufte Objekte sich oft leichter vermarkten lassen. Ein fester, in Euro bezifferbarer Preiseffekt lässt sich daraus aber nicht ableiten, weil Lage, Zustand und Nachfrage den Preis gemeinsam bestimmen.

Christoph Kaesler

Christoph Kaesler

Gründer von Immowas. Er hilft Eigentümern, ohne Makler zu verkaufen und dabei die Provision zu sparen.

Veröffentlicht am 5.7.2026. Geprüft am 5.7.2026. Nächste Prüfung geplant für Januar 2027.

Von der Zahl zum fertigen Exposé

Energiekosten kennen ist der erste Schritt

Die Pflichtangaben nach § 87 GEG müssen sauber ins Exposé. Wir bauen Ihnen ein verkaufsfertiges Exposé mit allen Energiedaten, professionell aufbereitet und mit den Pflichtangaben nach § 87 GEG sorgfältig berücksichtigt.

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