Ratgeber · Immobilienbewertung · Lesezeit 9 Minuten · Veröffentlicht: 20.05.2026

Immobilienbewertung:so funktioniert sie.

Egal ob Haus, Wohnung, Grundstück oder Gewerbeimmobilie: die Bewertung läuft nach gesetzlich geregelten Verfahren der ImmoWertV. Für die Verkaufsplanung reicht eine Online-Bewertung. Für rechtliche Anlässe brauchen Sie einen Sachverständigen. Hier ist der komplette Überblick, plus direkter Zugang zu unserem Bewertungs-Rechner, ohne E-Mail.

Christoph Kaesler

Christoph Kaesler, Gründer Immowas

Aktualisiert: 20.05.2026 · Lesezeit 9 Minuten

Online-Bewertung

0 €

3 Min, ohne E-Mail

Kurzgutachten

500–1.800 €

1–2 Wochen

Verkehrswertgutachten

ab 1.500 €

gerichtsfest, je nach Wert auch mehr

Symbolbild: Eigentümer prüft die Immobilienbewertung am KüchentischKI-generiert

Was ist eine Immobilienbewertung?

Die Immobilienbewertung ermittelt den Verkehrswert Ihrer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag. Der Verkehrswert ist nach § 194 BauGB der Preis, der im normalen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Umstände zu erzielen wäre.

Die Bewertung folgt der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und kennt drei Hauptverfahren. Welches eingesetzt wird, hängt vom Immobilientyp ab. Wichtig: der Verkehrswert ist ein rechnerischer Anker, der finale Verkaufspreis kann je nach Markt nach oben oder unten abweichen.

Welche Wege der Immobilienbewertung gibt es?

Vier Optionen mit klaren Vor- und Nachteilen. Welcher Weg passt, hängt vom Anlass ab.

OptionKostenDauerGenauigkeitGeeignet für
Online-Bewertung0 € (bei seriösen Anbietern)sofort - 2 Tagegut für Preisspannen, nicht gerichtsfestErsteinschätzung, Verkaufsplanung
Makler-Bewertungscheinbar gratis, faktisch über Provision refinanziert (typisch 3,57 % bei Verkaufsauftrag)1 - 4 Wochenhoch, mit Markterfahrungkonkrete Verkaufsentscheidung, mit Provisionsbindung
Kurzgutachten500 - 1.800 €1 - 2 Wochenhoch, standardisiert nach ImmoWertVaußergerichtlicher Vergleich, Bank-Finanzierung
Verkehrswertgutachtenhäufig ab 1.500 €, je nach Objektwert auch deutlich mehr2 - 4 Wochensehr hoch, gerichtsfest nach § 194 BauGBGericht, Finanzamt, Zwangsversteigerung

Welche Bewertung brauchen Sie?

Vier typische Anlässe, vier klare Empfehlungen. Klicken Sie sich in den Fall, der zu Ihrer Situation passt.

Ich will verkaufen

Sie planen den Verkauf in den nächsten 6 - 12 Monaten und brauchst einen realistischen Startpreis.

Empfehlung: Online-Bewertung als Startpunkt, danach ggf. zweite Meinung von einem Makler ohne Provisionsbindung.

Jetzt kostenlos bewerten

Ich habe geerbt

Eine Immobilie aus dem Nachlass. Allein oder in einer Erbengemeinschaft.

Empfehlung: Bei nur einem Erben und keinem Streit: Online-Bewertung reicht meist. Bei mehreren Erben: Verkehrswertgutachten von einem öffentlich bestellten Sachverständigen, um Streit über die Aufteilung zu vermeiden.

Scheidung oder Finanzamt

Vermögensaufteilung in der Zugewinngemeinschaft, Schenkungs- oder Erbschaftsteuer, Streit mit dem Finanzamt über den Verkehrswert.

Empfehlung: Vollwertiges Verkehrswertgutachten ist Pflicht. Online-Bewertungen oder Kurzgutachten werden in diesen Fällen meist nicht akzeptiert.

Nur grobe Orientierung

Sie wollen wissen, was Ihre Immobilie wert ist, ohne konkreten Verkaufsplan. Für Altersvorsorge, Vermögensaufstellung oder Anschlussfinanzierung.

Empfehlung: Online-Bewertung reicht. Achten Sie auf einen Anbieter ohne E-Mail-Pflicht, sonst landen Sie auf Maklervermittlungs-Listen.

Anonyme Sofortspanne ohne E-Mail

Brauchen Sie jetzt eine Einschätzung? Immowas macht die Online-Bewertung in 3 Minuten. Sie bekommen zuerst eine anonyme Sofortspanne. Kontaktdaten brauchen Sie erst dann, wenn Sie aktiv Unterstützung beim Verkauf möchten.

Jetzt kostenlos bewerten

Die Verfahren nach ImmoWertV

Die Immobilienwertermittlungsverordnung kennt drei Hauptverfahren. Die Bodenwertermittlung (§ 40 ImmoWertV) ist eine ergänzende Methode, die in alle drei Verfahren als Bodenanteil einfließt.

Vergleichswertverfahren (§ 24 ImmoWertV)

Hauptverfahren bei genug Vergleichsobjekten

Geeignet für: Eigentumswohnungen, Standard-Einfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke

Ertragswertverfahren (§ 27 ImmoWertV)

Hauptverfahren bei Renditeobjekten

Geeignet für: Mietwohnungen, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien

Sachwertverfahren (§§ 35-42 ImmoWertV)

Hauptverfahren bei einzigartigen bebauten Objekten

Geeignet für: Villen, Architektenhäuser, Sonderimmobilien

Bewertung nach Immobilientyp

Jeder Immobilientyp hat ein primäres Verfahren und eigene Besonderheiten:

Haus

Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus

Verfahren: Vergleichswert + Bodenwertermittlung, bei einzigartigen Objekten Sachwert

Kompletter Ratgeber: Haus schätzen lassen

Eigentumswohnung

Standard-Wohnung, Penthouse, Erdgeschoss-Wohnung mit Garten

Verfahren: Vergleichswertverfahren ist Standard. Berücksichtigt Lage, Etage, Ausstattung, Hausgeld, Instandhaltungsrücklage

Spezial-Ratgeber folgt in Kürze

Grundstück

Bauland, Rohbauland, Bauerwartungsland, Acker- oder Wiesenland

Verfahren: Vergleichswertverfahren + Bodenwertermittlung über BORIS-D

Spezial: Grundstückswert ermitteln

Gewerbeimmobilie

Bürogebäude, Ladenlokal, Lager, Hotel, Praxis

Verfahren: Ertragswertverfahren ist Standard. Berücksichtigt Mieteinnahmen, Restnutzungsdauer, Liegenschaftszinssatz

Spezial-Ratgeber folgt in Kürze

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Die Kostenspanne ist groß. Vier Preispunkte, die Sie kennen solltest:

  • Online-Bewertung: 0 € bei seriösen Anbietern. Achtung: viele „kostenlose" Bewertungen kosten Ihre E-Mail-Adresse und führen zu Newslettern oder Maklervermittlung. Immowas verzichtet bewusst auf E-Mail-Pflicht.
  • Makler-Bewertung vor Ort: meist gratis, wenn Sie den Makler anschließend mit dem Verkauf beauftragst. Damit gehen Sie eine Provisions-Bindung ein, die typischerweise 3,57 % des Kaufpreises beträgt. Details zur Maklerprovision.
  • Kurzgutachten: 500 bis 1.800 €. Reicht für außergerichtlichen Vergleich, Bank-Finanzierung oder die eigene Verkaufsplanung.
  • Verkehrswertgutachten: häufig ab 1.500 €, je nach Objektwert und Komplexität auch deutlich mehr. Pflicht bei Gericht, Finanzamt-Streit, Erbschaft mit mehreren Erben oder Zwangsversteigerung.

Welche Faktoren bestimmen den Immobilienwert?

Acht Faktoren in absteigender Wichtigkeit:

  1. 01Lage (Mikro- und Makro-Lage)
  2. 02Wohnfläche bzw. Grundstücksgröße
  3. 03Baujahr und Bauzustand
  4. 04Ausstattung und Modernisierungsstand
  5. 05Energieeffizienz (Energieausweis-Klasse)
  6. 06Grundbuch-Belastungen (Wegerechte, Wohnrechte)
  7. 07Bebaubarkeit nach Bebauungsplan
  8. 08Marktphase und regionale Nachfrage

Energieeffizienz ist 2026 ein massiver Werthebel. Der Energieausweis ist Pflicht bei Besichtigung und Verkauf (§ 80 GEG). Bei sanierungsbedürftigen Objekten kann eine schlechte Energieklasse mehrere Prozent vom Verkaufspreis kosten.

Wann brauchen Sie ein Gutachten statt einer Online-Bewertung?

Faustregel: Wenn nur Sie den Wert sehen müssen, reicht die Online-Bewertung. Wenn ein Gericht, eine Behörde oder das Finanzamt den Wert anerkennen soll, brauchen Sie ein Gutachten.

Online-Bewertung reicht

  • • Verkauf vorbereiten, Startpreis finden
  • • Vermögensaufstellung für Ihre Bank
  • • Altersvorsorge oder Anschlussfinanzierung
  • • Modernisierungs-Entscheidung treffen
  • • Erbschaft mit nur einem Erben, ohne Streit

Gutachten Pflicht

  • • Erbschaft mit mehreren Erben
  • • Scheidung mit Zugewinngemeinschaft
  • • Schenkung über Freibetrag
  • • Streit mit dem Finanzamt
  • • Zwangsversteigerung (vom Gericht beauftragt)

Marktwert vs. Verkehrswert: ein Unterschied?

In der Praxis nicht. Verkehrswert ist der gesetzlich definierte deutsche Begriff (§ 194 BauGB). Marktwert ist die international gängige Übersetzung (Market Value, IVS-Standard). Beide meinen denselben Wert.

Wichtig: Verkehrswert oder Marktwert ist nicht automatisch der finale Verkaufspreis. Der tatsächliche Verkaufspreis kann je nach Verhandlung, Nachfrage und Marktphase nach oben oder unten abweichen. Bei einem Haus für 425.000 Euro können das schnell 20.000 bis 50.000 Euro sein, in beide Richtungen.

Rechtsgrundlagen auf einen Blick

Diese Gesetze sind bei der Immobilienbewertung relevant.

ThemaRechtsgrundlageWas sie regelt
Verkehrswert-Definition§ 194 BauGBDefinition des Verkehrswertes als Maßstab
Wertermittlungs-VerfahrenImmoWertVVergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren sowie Bodenwertermittlung
Bodenrichtwert§ 196 BauGBDurchschnittlicher Lagewert pro Bodenrichtwertzone
WohnflächenberechnungWohnflächenverordnung (WoFlV)Bundeseinheitliche Berechnungsmethode
Energieausweis-Pflicht§ 80 GEGPflicht zur Vorlage bei Besichtigung und Verkauf
Bewertungsgrundlage FinanzamtBewertungsgesetz (BewG)Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer

Primärquellen frei zugänglich unter gesetze-im-internet.de.

Dieser Artikel gibt einen praktischen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Notar, Anwalt oder zertifizierten Sachverständigen.

Was Eigentümer fragen

Häufige Fragen zur
Immobilienbewertung.

Was ist eine Immobilienbewertung?

Die Immobilienbewertung ermittelt den Verkehrswert Ihrer Immobilie nach gesetzlich geregelten Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Der Verkehrswert ist nach § 194 BauGB der Preis, der im normalen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.

Wie viel kostet eine Immobilienbewertung?

Online-Bewertung bei seriösen Anbietern: 0 Euro. Makler-Bewertung: meist gratis bei Verkaufsauftrag. Kurzgutachten: 500 bis 1.800 Euro. Vollwertiges Verkehrswertgutachten: ab 1.500 Euro, je nach Objektwert auch deutlich mehr.

Wer berechnet den Wert einer Immobilie?

Drei Gruppen: Online-Rechner für die Ersteinschätzung, Makler bei Verkaufsabsicht, zertifizierte Sachverständige für rechtliche Zwecke. Für Gericht, Finanzamt oder Bank-Streit ist nur ein öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger ausreichend.

Welche Verfahren gibt es zur Immobilienbewertung?

Drei Hauptverfahren nach ImmoWertV: Vergleichswertverfahren (§ 24, für Wohnimmobilien mit genug Vergleichsdaten), Ertragswertverfahren (§ 27, für vermietete oder gewerbliche Objekte), Sachwertverfahren (§§ 35-42, für einzigartige bebaute Objekte). Die Bodenwertermittlung (§ 40) fließt ergänzend in alle drei Verfahren ein.

Wann brauche ich ein Gutachten statt einer Online-Bewertung?

Bei rechtlichen Anlässen: Erbschaft mit mehreren Erben, Scheidung mit Zugewinngemeinschaft, Schenkung über dem Freibetrag, Streit mit dem Finanzamt, Zwangsversteigerung. Für die Verkaufsplanung reicht in den meisten Fällen eine Online-Bewertung.

Wie lange ist eine Immobilienbewertung gültig?

Im aktuellen Markt nicht länger als 6 Monate, in volatilen Phasen nicht länger als 3 Monate. Für rechtliche Zwecke (Finanzamt, Gericht) ist meist ein Stichtags-Gutachten vorgeschrieben, das auf einen exakten Tag bezogen ist.

Ist die Online-Bewertung von Immowas wirklich kostenlos?

Ja. Keine E-Mail, keine Telefonnummer, keine Anmeldung. Sie bekommen zuerst eine anonyme Sofortspanne. Kontaktdaten brauchen Sie erst dann, wenn Sie aktiv Unterstützung beim Verkauf möchten.

Was ist der Unterschied zwischen Marktwert und Verkehrswert?

Verkehrswert ist der gesetzlich definierte Begriff (§ 194 BauGB) und meint den Preis, der im normalen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Marktwert ist die international gängige Übersetzung und in der Praxis austauschbar. Beide Begriffe sind nicht der finale Verkaufspreis.

Christoph Kaesler, Gründer von Immowas

Geschrieben von

Christoph Kaesler, Gründer Immowas

Als Serienunternehmer hat Christoph in fünf Ländern gelebt und gebaut und kennt den Immobilienmarkt aus Verkäufer-, Käufer- und Plattform-Sicht. Mehr über uns · LinkedIn

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